Entwicklungsfähige Mehrfamilienhäuser
ab 4 Einheiten ohne Gewerbeanteil und einzelne Wohnungen bis ca. 60m².
Die Objekte sollten über laufende Mieteinkünfte verfügen. Von Interesse sind insbesondere auch Objekte mit Bewirtschaftungsdefiziten, niedrigem
Mietniveau, Bauschäden oder Instandhaltungsstau und Immobilien aus Sondersituationen, wie z.B. aus
Bankenverwertungen, Insolvenzen und Portfoliooptimierungen.